T.O.P.-AGB

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Unsere T.O.P. (Tubi Online Partner) AGB

1. Präambel

(1.1) Das Partnerprogramm "T.O.P.-Fan-Seiten" ist ein Angebot von

2000-reisen
Sylvia Tausend
Häusergasse 15
64521 Groß-Gerau

Für alle Partnerverträge gelten ausschließlich die nachstehenden Vertragsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sie werden durch die Anmeldung zum Partnerprogramm anerkannt.

(2.1) Abweichende Geschäftsbedingungen der Teilnehmer sind, sofern sie nicht ausdrücklich von 2000-reisen schriftlich akzeptiert wurden, unverbindlich.

2. Vertragsschluss

(2.1) Ein Vertrag kommt nach Anmeldung des Teilnehmers durch die Annahme von 2000-reisen zustande. Die Mitarbeiter von 2000-reisen sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des Vertrages hinausgehen.

(2.2) Minderjährige sind von der Teilnahme am Partnerprogramm ausgeschlossen.


3. Anmeldung

Jeder Teilnehmer hat sich bei 2000-reisen durch eine Anmeldung zu registrieren. Bei der Anmeldung hat der Teilnehmer seinen Namen, bei Gesellschaften auch den des Vertretungsberechtigten, sowie Postanschrift (nicht: Postfach), Telefon und Mailadresse anzugeben. Der Teilnehmer hat 2000-reisen bei Änderungen unverzüglich zu informieren. Unrichtige Angaben berechtigen 2000-reisen zur sofortigen Kündigung.

4. Partner

(4.1) Teilnehmer des Partnerprogramms sind Partner. Die Partner werben durch die Schaltung von Hyperlinks für die Angebote von 2000-reisen. Hierfür erhalten sie Entgelte nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.

(4.2) Die Teilnahme am Partnerprogramm ist für die Partner kostenfrei. Den Partnern steht die Wahl der angebotenen Werbemittel frei und sie können die genutzten Links jederzeit entfernen oder austauschen.


5. Varianten

2000-reisen schreibt dem Partner nach Maßgabe der folgenden Klauseln für jede erfolgreiche Vermittlung eine von 2000-reisen festzulegenden Anzahl von EARs (Electronic Affiliate Reward) genannten Punkten gut. Ein EAR entspricht dabei einem von 2000-reisen festgelegten Betrag in Euro.

(5.1) Berechnung der EARs:

Die Anzahl der verdienten EARs ergibt sich aus der Anzahl der Übernachtungen multitpliziert mit der Anzahl der TUBI-Sterne des gebuchten Hotels - ggf. mulitipliziert mit der Anzahl der Zimmer. Die TUBI-Sterne beruhen dabei auf der individuellen Wertung unserer Website, die auch von der offiziellen Klassifizierung durch Disney oder andere Institutionen abweichen kann.

(5.2) Der Partner wirbt einen Neukunden:

Für jeden Neukunden, der auf diesem Weg erstmals auf der Seite 2000-reisen.de landet und dort innerhalb der nächsten 50 Tage eine Reise bucht, erhält der Werbepartner als Werbekostenvergütung eine Anzahl unserer EARS gutgeschrieben, deren Anzahl von der Hotelkategorie und der Anzahl der gebuchten Übernachtungen und nach unter 5.1 genannter Formel berechnet und als Neukundenbonus verdoppelt wird.

Ist der so vermittelte Kunde bereits in der Kundenverwaltung von 2000-reisen erfasst, so erfolgt keine Vergütung für den erneuten Besuch, sondern eine Gutschrift für den ursprünglichen Werber - siehe 5.3!

(5.3) Bereits geworbene Kunden reisen erneut:

Wenn ein Partner einmal einen Kunden für 2000-reisen geworben hat, erhält dieser auch bei einer erneuten Reise dieses Kunden auch erneut eine Vergütung entsprechend der obigen Formel (natürlich ohne Neukunden-Bonus) - dies gilt solange der Partner die Links zu 2000-reisen online hat und die Partnerschaft noch besteht. Somit ist auch Buchungen, die auf anderem Weg zustande kommen (z.B. telefonisch) eine Vergütung möglich!

Voraussetzung für eine Bestandskundenvergütung ist, dass für 2000-reisen erkennbar ist, dass es sich um den selben Kunden wie den ursprünglich geworbenen Kunden handelt. Normalerweis

(5.4) Eigenbuchungen des Partners:

Wenn ein Partner selbst eine Reise bei 2000-reisen bucht erhält dieser ebenfalls den Standard-Satz an EARs gutgeschrieben

(5.5) Bonus-EARS durch Aktionen und Wettbewerbe

Darüber hinaus wird es von 2000-reisen verschiedene Aktionen und Wettbewerbe geben, für die dann Bonus-EARs ausgegeben werden. So können zum Beispiel Buchungen für ein bestimmtes Hotel oder einen bestimmten Zeitraum mit Extra-EARs vergütet werden oder Partner mit besonders originellen oder aufwändigen Seiten Preise in Form von Extra-EARs gewinnen! Entsprechende Wettbewerbe werden auf unserer Website und im TOP-Partner-Newsletter veröffentlicht.

(5.6) Den Wert eines EARs kann von 2000-reisen jederzeit mit einer Frist von drei Werktagen geändert werden. Ab diesem Zeitpunkt neu erworbene EARs werden zum neuen Tarif verrechnet


6. Protokollierung und Wertung

(6.1) 2000-reisen protokolliert alle Besucher und erfasst sie statistisch. Die Protokolle sind nur im geschützten Partnerbereich auf 2000-reisen abrufbar.

(6.2) Die Werbepartner sind verpflichtet, die von 2000-reisen bereit gestellten HTML-Code auf ihrer Website einzubinden bzw. Eigenkreationen von 2000-reisen genehmigen zu lassen. 2000-reisen wird die Partner über erforderliche technische Anpassungen per Mail informieren. Die Partner sind verpflichtet, eventuelle Anpassungen unverzüglich umzusetzen. Die Nichtinstallation, das Entfernen oder die Manipulation der Erfassungs-Codes berechtigt 2000-reisen zur fristlosen Kündigung.

(6.3) Für die korrekte Weitergabe und Einbindung des Referers ist allein der Partner verantwortlich.

(6.4) Die von 2000-reisen vorgegebenen HTML-Codes für Links, Banner usw. dürfen von den Partnern nicht verändert werden, sofern von 2000-reisen keine Zustimmung hierzu erfolgt ist. In Fällen von Änderungen ist 2000-reisen berechtigt, die fristlose Kündigung auszusprechen.

(6.5) Die Partner dürfen Banner und- Fotomaterial von 2000-reisen nur nutzen, sofern dies von 2000-reisen ausdrücklich, schriftlich genehmigt wurde. Weiterhin dürfen bei Verwendung des Bildmaterials keine Copyrightvermerke entfernt werden und 2000-reisen ist ausdrücklich als Quelle zu nennen. In diesem Zusammenhang weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass Logos, Fotos und Grafiken von Disney in der Regel dem Copyright unterliegen und ohne ausdrückliche Genehmigung von Disney nicht verwendet werden dürfen!

7. Vertragsstrafe

(1) Beim vorsätzlichen Versuch eines Partners, durch Manipulationsversuche (siehe Beispiele in Abschnitt 6) die Statistiken und damit die von 2000-reisen an ihn zu bezahlenden Beträge zu beeinflussen, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,00 EUR zzgl. MwSt. fällig. Gleiches gilt, wenn ein bereits aufgrund vertragswidrigen Verhaltens ausgeschlossener Nutzer am Programm unter falschem Namen erneut teilnimmt oder teilzunehmen versucht.

8. Auszahlung

(8.1) Nach vollständiger Zahlung des geworbenen Kunden (Zahlungen sind normalerweise 30 Tage vor Reiseantritt fällig) wird jeweils zum Ende eines Monats die Auszahlung auf ein Bankkonto des Partners vorgenommen.

(8.2) Sofern das Monatsguthaben 25,00 EUR nicht überschreitet, findet die Auszahlung zusammen mit der Auszahlung des Folgemonats statt. Eine Verzinsung findet nicht statt. Bei vorzeitiger Kündigung des Partners erfolgt die Auszahlung mit der folgenden Abrechnung.

9. Mängelrüge und Gewährleistung

Die Teilnehmer haben die Leistung und die Abrechnung unverzüglich zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich bei 2000-reisen zu rügen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sogleich entdeckt werden können, sind 2000-reisen unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

10. Kündigung

(10.1) Der Vertrag kann jederzeit ordentlich mit einer Frist von drei Werktagen gekündigt werden.

(10.2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Versuch, die vertragsgemäßen Wertungen zu beeinflussen, berechtigt 2000-reisen zur fristlosen Kündigung. Dies gilt insbesondere bei der Verwendung irreführender Links oder rechtswidriger Inhalte, Spam, Manipulation oder Nichtinstallation der Erfassungs-Codes oder falschen Angaben. Weitergehende Schadensersatzansprüche sowie insbesondere die Geltendmachung einer Vertragsstrafe gem. Nr. 7 dieses Vertrages sowie die Stellung eines Strafantrages bleiben in jedem Fall vorbehalten.

11. Technische Mängel

2000-reisen ist für vorsätzliche Angriffe Dritter (Hacker, Computerviren, DoS-Angriffe u.ä.) auf seine Server und auf das Internet nicht verantwortlich.


12. Unzulässige Inhalte

(12.1) Unzulässig sind das Versenden unverlangter e-Mail-Werbung (Spam), die Verwendung irreführender Links und die Angabe falscher e-Mail-Adressen, Namen oder Daten.

(12.2) 2000-reisen überprüft nicht die Inhalte der Partnersites und ist für diese nicht verantwortlich. Der Teilnehmer hat 2000-reisen von allen Schäden, die 2000-reisen durch eine Verletzung dieser Pflicht entstehen, freizuhalten.

(12.3) 2000-reisen ist bei Verletzung dieser Vertragspflicht zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.

(12.4) 2000-reisen ist dazu berechtigt bestimmte Webseiten der Partner von der Teilnahme am Partnerprogramm auszuschließen.

13. Allgemeine Haftungsbegrenzung

Schadensersatzansprüche gegen 2000-reisen sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht vorliegt. Gleiches gilt, soweit der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und für solche Fälle typischen Schaden begrenzt.

14. Textform

Erklärungen gegenüber 2000-reisen sowie Änderungen des Vertrages bedürfen der Textform (e-Mail, Fax). Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.

15. Datenschutz

Die Daten der Teilnehmer werden von 2000-reisen zur Vertragsabwicklung und zur Kommunikation innerhalb des Partnerprogramms gespeichert. Sie werden nur im Rahmen der Vertragserfüllung genutzt und weder an Dritte weitergegeben noch zu Werbezwecken genutzt.

16. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit es sich beim Vertragspartner um einen Kaufmann oder eine juristische Person öffentlichen Rechts handelt, Groß-Gerau. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

17. Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.

 

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Disney-Zitate

Animation can explain whatever the mind of man can conceive. This facility makes it the most versatile and explicit means of communication yet devised for quick mass appreciation
(Animation kann alles erklären, was der menschliche Geist sich ausdenkt. Diese Eigenschaft macht sie zum vielseitigsten und direktesten Kommunikationsmittel für die Begeisterung der Massen)

Walt Disney



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